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AGB (Werkstatt) Classic Bike
Shop
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um Freigabe des Materials schriftlich anzufragen. Bei Nutzung ist die Quelle des Dokuments zu bezeichnen und die WWW-Adresse:
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Haftungsausschluss 6. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Classic Bike Shop
Widerrufsfolgen Hinweis: Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei unfrei erfolgten Rücksendungen bedarf es einer vorherigen schriftlichen Absprache. Bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nach Art und Menge nicht der bestellten entspricht. Der Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Den aus der Ware gezogen Nutzungen hat der Kunde herauszugeben bzw. hierfür Wertersatz zu leisten. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware infolge von einfacher Fahrlässigkeit oder Zufall hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kaufvertrag wird nach Rücksendung, Eingang und Prüfung der Ware aufgelöst. Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der oben genannten Fälle innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware zurück erstattet.
Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn
Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. aus
verschiedenen Komponenten zu einer den Vorstellungen des
Kunden entsprechenden Sache zusammengefügt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind Ende der Widerrufsbelehrung - Classic Bike Shop
AGB (Fahrzeugreparatur, Auf- und Umbauarbeiten) I. Auftrag 1. Auftragsinhalt und - umfang werden durch die Vertragsparteien individuell bestimmt. 2. Insbesondere bei großen Projekten, aufwändigen Auf- und Umbauarbeiten, werden die Vertragsparteien den Ablauf der Arbeiten in Einzelschritten bis zur Fertigstellung abstimmen. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne dass hierdurch ein Wechsel des Vertragspartners herbeigeführt wird, Unteraufträge zu erteilen. 4. Der Auftragnehmer erhält die Berechtigung zur Durchführung von Probefahrten.
II. Eigentumsvorbehalt Bei durch den Auftragnehmer eingebauten Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör behält sich der Auftragnehmer das Eigentum hieran bis zur vollständigen Bezahlung vor, soweit diese nicht nach dem Einbau als wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs anzusehen sind.
III. Abholung des Fahrzeugs 1. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug innerhalb von einer Woche ab Zugang der Mitteilung der Fertigstellung oder nach anderweitiger vorzeitiger Beendigung des Auftrags (etwa Kündigung, Vereinbarung) abzuholen. 2. Die Abholung erfolgt dabei im Betrieb des Auftragnehmers (Süßkofen 9, 84152 Mengkofen). 3. Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung zur fristgerechten Abholung des Fahrzeugs nicht nach, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Tag angemessene, ortsübliche Gebühren zur Aufbewahrung des Fahrzeugs fordern. Sämtliche Kosten und Gefahren der Aufbewahrung nach nicht fristgerechter Abholung hat der Auftraggeber zu tragen.
IV. Bezahlung 1. Die Bezahlung für den Auftrag hat bei Abnahme in bar zu erfolgen. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
V. Pfandrecht 1. Der Auftragnehmer hat bezüglich sämtlicher Forderung aus dem jeweiligen Werkvertrag ein Pfandrecht gemäß § 647 BGB an den von ihm überarbeiteten oder reparierten Fahrzeug nebst Zubehör und anderen Gegenständen des Auftraggebers, wenn diese im Rahmen des Auftrags übergeben wurden. 2. Zudem steht dem Auftragnehmer wegen sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag auch ein vertragliches Pfandrecht an den im Rahmen des Auftrags übergebenen Gegenständen, auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), zu. Dieses kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand, also dem betreffenden Kraftfahrzeug, in Zusammenhang stehen.
VI. Mängelansprüche 1. Dem Auftraggeber stehen wegen eines Mangels die gesetzlichen Ansprüche unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zu Mängelansprüchen und der Haftung zur Verfügung. Zusätzliche Garantien sind nicht gegeben. 2. Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche (für welche die nachfolgende Regelung zur Haftung zu beachten ist) verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
VII. Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Verursachung durch leichte Fahrlässigkeit. Allerdings bleibt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bestehen, soweit die Einhaltung der Verpflichtung, deren Verletzung zur Haftung führt, gerade vorrangiger Sinn und Zweck des Auftrages ist und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. Für den Fall, dass eine Haftung auch aufgrund leichter Fahrlässigkeit eingreift, ist allerdings die Haftung für nicht vorhersehbare, für diesen Vertrag untypische Schäden ausgeschlossen. 2. Es greifen keine Einschränkungen der Haftung im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Übernahme einer entsprechenden Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 3. Weiter gelten keine Haftungsbegrenzungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
VIII. Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Classic Bike Shop C.B.S. Hofer Konrad
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